1. Bestellungen sind für den Auftraggeber bindend, für die Lieferfirma erst dann, wenn dieselben angenommen und schriftlich bestätigt sind. Falls nach Aufnahme des Auftrages über die Vermögensverhältnisse des Bestellers eine ungenügende Auskunft eingeht, so behält sich die Lieferfirma das Recht vor, Sicherheitsleistungen zu verlangen oder die Ausführung des Auftrags zu verweigern.
     
  2. Eine Lieferzeit von maximal einer Woche nach Auftragseingang wird angestrebt. Eine Garantie für Einhaltung derselben kann nicht übernommen werden. Liefermöglichkeiten in jedem Falle, auch nach Annahme des Auftrages, vorbehalten. Betriebsstörungen, Feuer, Rohstoff— und Warenmangel, Bahnsperre sowie andere nicht absehbare Verhältnisse, welche die Herstellung verringern oder in der vorgesehenen Weise unmöglich machen, gelten als höhere Gewalt und entbinden die Lieferfirma von den übernommenen Lieferungspflichten. Evtl. Deckungskaufe auf Kosten der Lieferfirma oder Schadensersatzanspruche wegen verspäteter Lieferung usw. müssen abgelehnt werden.
     
  3. Die Preise verstehen sich laut unserer Preisliste als Nettopreise. Bei Änderung der Kalkulationsgrundlage behalten wir uns Anpassung der Preise vor. Frachtfrei Iiefern wir bei einer Bestellung von 6 Urnen bzw. 250,00 €

    unter 250,00 € bieten wir lhnen folgende Alternativen an:

    • Lieferung per Postpaket bis 31,5 kg mit 7,70 €
     
  4. Zahlungsbedingungen:

    • ab Rechnungsdatum 30 Tage
    • ab Rechnungsdatum innerhalb 14 Tagen 2% Skonto
    • bei Bankeinzug 3% Skonto
     
  5. Beanstandungen können nur innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware berücksichtigt werden.
     
  6. Der Besteller ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Beanstandungen oder Gegenansprüche irgend welcher Art zurückzuhalten bzw. aufzurechnen. Bei verspäteter Zahlung sind Verzugszinsen in Höhe desjenigen Satzes, den die deutschen Großbanken bei Gewährung von Krediten verlangen zu bezahlen. Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
     
  7. Stillschweigende Annahme dieser Bestätigung gilt als Anerkennung vorstehender Verkaufs- und Lieferbedingungen
     
  8. Gegenteilige Kauf und Lieferungsbedingungen auf Auftragsformularen des Bestellers sind für die Lieferfirma unverbindlich, solange sie dieselben nicht ausdrücklich schriftlich bestätigt hat.
     
  9. Erfüllungsort ist Strausberg, Gerichtsstand für beide Teile ist Strausberg
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